Schallschutz

Innerhalb des Schallschutznachweises betrachten wir Lärm im Frequenzspektrum von 100 bis 3150 Hz und deren Eindämmung mit den Möglichkeiten der Baukonstruktion, so dass die Bewohner und Nutzer vor hoher Schalleinwirkung und somit vor deren Gesundheitsgefahren geschützt sind. Die Schalleinwirkung (Schalldruck) wird hierbei insbesondere durch Schallabsorption (Masse des Bauteils oder durch Federn) reduziert (Schalldämmeingeschaften der Materialien).

Im Schallschutznachweis wird dabei der Außenlärm, i.W. hervorgerufen durch jegliche Verkehrsgeräusche, als auch die internen Schallquellen zwischen einzelnen Nutzungsabschnitten oder aber der Körperschall berücksichtigt. Der Nachweis beruht i.W. auf der DIN 4109 sowie der VDI-Richtlinie 4100.

Mit dem Bauherren wird die Schallschutzstufe, die es zu erreichen gilt, vereinbart. Unser Ziel sind Gebäude, die neben der Behaglichkeit aufgrund wärmetechnischer Betrachtungen auch Lärmminderung so ausgestattet sind, dass sich die Bewohner in ihnen Zuhause oder an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen

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